Die griechischen Behörden verändern die Methode bei dinglichen Rechtsänderungen von Immobilienbesitz durch die Schaffung eines Nationalen Grundbuchs. In dieser Umbruchszeit während der Umbildung eines erneuerten nationalen Grundbuchs bestehen für Berechtigte einige Gefahren zum Rechtsverlust, wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren. Diese könnten auch beim Bedürftigentestament zum unwiderruflichen Rechtsverlust führen. Deshalb sollten Immobilien in Griechenland bis zum Fertigstellen der Änderungen nicht saniert werden. Erbrechtliche Eigenheimbesitzer zögern solche Verschönerungsarbeiten vielleicht bis zur endgültigen Grundbucheintrag heraus. Informieren Sie sich vor dem Beginn von Arbeiten oder einer Badrenovierung stets bei den Behörden, damit Sie sicher sein können, dass ihr Eigentum auch auf Ihren Namen eingetragen ist.
Grundbucheintragungen in Griechenland
Die Eintragungen im neuen griechischen nationalen Grundbuch erfolgen jeweils nach der Meldung der Eigentümer. Bei Grundstücken für die sich niemand gemeldet hat, werden, jedoch nur zum Ende der vorgesehenen Fristen „Unbekannte Eigentümer“ eingetragen. Nach Beendigung der zur Zeit acht- oder für nicht griechische Eigentümer Zehn-Jahre dauernden Frist fallen diese ohne Ausnahme dem griechischen Staat zu.
Bei augenscheinlichen Fehlern von Ersteintragungen, bei denen keine Rechte Dritter involviert sind und die einwandfrei aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind, können im einfacheren Verwaltungsakt vom Leiter des zuständigen Grundbuchbüros korrigiert werden. Zur Korrektur weiterer Fehler bei den neuen Eintragungen ist ein gerichtliches Verfahrens obligatorisch.
Im Erbfall wäre es auch möglich dass sich mit den Grundbuchbüros der griechischen Katasterämter zusätzliche Probleme ergeben. Es kann auch sein, dass der Erblasser die entsprechenden Anmeldungen versäumt hat. In diesem Fall werden die Grundstückseigentumsrechte zu erbender Immobilien als „Unbekannter Eigentümer“ geführt.
ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.